GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Es kann nur offensichtlich sein.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SoHo-Automotive
Version 2.03 19-12-2020
​
Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Bestellungen, webbasierten Bestellungen, E-Mail-Bestellungen, (Vertrags-) Beziehungen, Abonnements, Registrierungen, Aufträge, Beratung, Korrespondenz und Rechnungsstellung usw. zwischen SoHo-Auto und anderen Handelsnamen und Formeln auf der einen Seite – im Folgenden Auftragnehmer genannt – und auf der anderen Seite, Beziehungen, Kunden, Benutzer, Teilnehmer usw. – im Folgenden Auftraggeber genannt – auf der anderen Seite. Alle Lieferbedingungen sind vertraulich.
Aufgrund des teilweise Online-Charakters des Dienstes erfordert nicht jede Bestellung eine Unterschrift der Gegenpartei. Zu diesem Zweck wird beispielsweise die IP-Nummer der anderen Partei verwendet, beispielsweise bei einer Online-Bestellung und -Zahlung, einer telefonischen Bestellung und/oder einer digitalen Signatur.
​
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
1.1. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt hat.
1.2. Auftragnehmer: SoHo-Auto einschließlich seiner Mitarbeiter und Mitarbeiter verbundener Unternehmen.
1.3. Tätigkeiten: alle Tätigkeiten, die vom Auftragnehmer in Auftrag gegeben wurden oder aus anderen Gründen durchgeführt werden. Darunter verstehen wir: Ermittlung, Analyse und Lösung von Grundsatz- und Organisationsfragen sowie Change Management und Strategisches Management, Managementtraining, Interim Management, Training und Ausbildung. Das Vorstehende gilt im weitesten Sinne des Wortes und umfasst in jedem Fall die in der Auftragsbestätigung genannten Arbeiten.
1.4. Unterlagen: alle dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Waren, einschließlich Unterlagen oder Datenträger, sowie alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung hergestellten Waren, einschließlich Unterlagen oder Datenträger.
1.5. Schaden: alle Ansprüche, Entschädigungen und Kosten, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag zusammenhängen oder sich daraus ergeben.
1.6. Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Ausführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber gemäß den Bestimmungen der Auftragsbestätigung.
​
2 Anwendbarkeit
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen und mündlichen Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge, Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen, zu denen sich der Auftragnehmer, wie auch immer bezeichnet, zur Ausführung von Arbeiten für den Auftraggeber verpflichtet, sowie für alle sich daraus ergebenden Arbeiten.
2.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, beispielsweise in einer schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung.
2.3. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung einander widersprechende Bedingungen enthalten, gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen.
2.4. Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird vom Auftragnehmer ausdrücklich widersprochen.
2.5. Wird diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber widersprochen, indem er seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich für anwendbar erklärt, gelten nur diejenigen Klauseln in diesen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Im Zweifelsfall, ob ein solcher Widerspruch vorliegt, gehen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.6. Der zugrunde liegende Auftrag/Vertrag gibt zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in Bezug auf die Arbeiten, für die der Vertrag abgeschlossen wurde, richtig und vollständig wieder. Alle diesbezüglichen früheren Vereinbarungen oder Vorschläge zwischen den Parteien werden hinfällig.
2.7. Die Einschaltung Dritter durch den Auftragnehmer berührt die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
​
3 Beginn und Dauer des Vertrages
3.1. Jeder Vertrag kommt erst zu dem Zeitpunkt zustande, an dem die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung zurückgesendet und vom Auftragnehmer unterzeichnet wurde. Die Bestätigung basiert auf den Angaben des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt.
3.2. Ein gemäß Absatz 1 geschlossener Vertrag kann ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht auf Dritte übertragen werden. Der Auftragnehmer kann diese Erlaubnis an Bedingungen knüpfen.
3.3. Vor einem Auftrag und einer Vereinbarung wird zunächst ein Angebot abgegeben, das die Vorgehensweise, die Ausarbeitung oder Anpassung des Auftrags, die Planung für die Umsetzung, die zu erzielenden Ergebnisse und die Bedingungen, unter denen dies geschehen muss, enthält. Ein Auftrag liegt erst vor, wenn die Auftragsbestätigung von beiden Parteien unterschrieben wurde. Mündliche Bestellungen oder mündliche Ergänzungen und Änderungen einer bestehenden Bestellung werden niemals akzeptiert. Für jede Bestellung, Änderung oder Ergänzung ist eine unterzeichnete (zusätzliche) Bestellung erforderlich.
3.4. Jeder Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, dass sich aus Art, Inhalt oder Zweck des erteilten Auftrages ergibt, dass er auf bestimmte Zeit geschlossen wurde.
3.5. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Untergebenen des Auftragnehmers sind für den Auftragnehmer erst nach schriftlicher Bestätigung durch einen Untergebenen bindend.
3.6. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Kündigung kündigen. Wenn der Vertrag endet, bevor der Auftrag abgeschlossen ist, gelten die Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 2.
3.7. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden.
3.8. Wenn und soweit der Auftragnehmer den Vertrag durch Kündigung kündigt, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber begründet die Gründe für die Kündigung mitzuteilen und alles zu tun, was die Umstände im Interesse des Auftraggebers erfordern.
​
4 Daten und Unterlagen des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer seiner Meinung nach für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages benötigt, rechtzeitig in der gewünschten Form und auf die gewünschte Art und Weise zur Verfügung zu stellen. Diese Daten und Unterlagen werden im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Auftragnehmers mindestens sieben Jahre aufbewahrt.
4.2. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis der Auftraggeber die im vorstehenden Absatz genannte Verpflichtung erfüllt hat, ohne verpflichtet zu sein, dem Auftraggeber eine Entschädigung zu zahlen.
4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Tatsachen und Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages wichtig sein können.
4.4. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der dem Auftragnehmer von oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer, dass er berechtigt ist, über die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Lieferungen zu verfügen und der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
4.5. Die zusätzlichen Kosten und zusätzlichen Gebühren, die sich aus der Verzögerung der Vertragsausführung ergeben, die dadurch verursacht werden, dass die erforderlichen Informationen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß bereitgestellt werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.6. Wenn und soweit der Kunde dies verlangt, werden ihm die zur Verfügung gestellten physischen Dokumente vorbehaltlich der Bestimmungen von 10 Absatz 2 zurückgegeben. Davon ausgenommen sind digitale Aufzeichnungen mit Blick auf Cloud- und Online-Speicherdienste.
​
5 Ausführung des Vertrages
5.1. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise, in der und durch welche Person(en) der Vertrag ausgeführt wird. Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit rechtzeitig erteilte und begründete Weisungen des Auftraggebers bei der Ausführung des Vertrages berücksichtigen.
5.2. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und als Fachmann mit der gebotenen Sorgfalt aus. Der Auftragnehmer übernimmt nur Verpflichtungen nach bestem Bemühen und garantiert nicht das Erreichen eines beabsichtigten Ergebnisses. Der Auftragnehmer gibt daher keine Garantien für die Ergebnisse des Auftrags.
5.3. Der Auftragnehmer hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch eine vom Auftragnehmer zu benennende Person oder einen Dritten ohne Benachrichtigung und ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ausführen zu lassen, wenn dies nach Ansicht des Auftragnehmers wünschenswert ist.
5.4. Da der Auftragnehmer nicht mit anderen Dienstleistern oder Organisationen verbunden ist, dienen wir nur den Interessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist objektiv, nicht an Berufsregeln gebunden, aber dennoch integer und macht sich über niemanden lustig. Schließlich beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit Themen, die eine kritische Haltung erfordern.
5.5. Werden während der Vertragsdauer Arbeiten für den Beruf oder das Gewerbe des Auftraggebers ausgeführt, die nicht unter die Arbeiten fallen, auf die sich der Vertrag bezieht, werden diese Arbeiten aufgrund einer gesonderten Vereinbarung ausgeführt und gelten als ausgeführt.
5.6. Alle im Vertrag festgelegten Fristen, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen, sind nur ungefähre und keine strengen Fristen. Die Überschreitung einer solchen Frist stellt daher kein zurechenbares Versäumnis des Auftragnehmers und damit keinen Grund zur Vertragsauflösung dar. Wird eine solche Frist überschritten, kann der Auftraggeber eine neue angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Auftragnehmer den Vertrag erfüllen muss, vorbehaltlich höherer Gewalt. Die Überschreitung dieser neuen, angemessenen Frist stellt keinen Grund zur Auflösung des Vertrages durch den Kunden dar. Jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung.
​
6 Kündigung, Aussetzung und Auflösung
6.1. Die vollständige oder teilweise Stornierung des Vertrags durch den Kunden muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Die vollständige oder teilweise Stornierung ist nicht kostenlos. Hierfür werden Kosten in Rechnung gestellt. Die Stornierungskosten belaufen sich auf 15 % des Gesamtbetrags des ursprünglichen Vertrags, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit einem Mindestbetrag von 250 € (ohne Mehrwertsteuer) pro Stornierung. Hat der Auftragnehmer bereits Vorarbeiten für den Auftraggeber geleistet, ist der gesamte Vertragspreis zu zahlen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftragnehmer feststellt, dass die Ausführung des Vertrags aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften ganz oder teilweise rechtswidrig oder anderweitig rechtswidrig ist oder im Widerspruch zu den Unabhängigkeitsregeln oder Berufsregeln steht, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sein.
6.3. Kommt der Auftraggeber einer oder mehreren seiner Verpflichtungen (einschließlich Zahlungsverpflichtungen) gegenüber dem Auftragnehmer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, ist der Auftragnehmer – unbeschadet aller sonstigen Rechte, die dem Auftragnehmer aus den Gesetz, der Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen, bis der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer vollständig nachgekommen ist.
6.4. Neben allen anderen ihm zustehenden Rechten hat der Auftragnehmer das Recht, den mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag ohne (weitere) vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine außergerichtliche schriftliche Erklärung zu kündigen der Auftragnehmer verpflichtet ist, dem Auftraggeber jegliche Entschädigung zu zahlen.
-
es liegt dauerhafte höhere Gewalt im Sinne von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor;
-
(vorläufiger) Zahlungsaufschub dem Kunden gewährt wird, der Kunde Konkurs anmeldet oder der Kunde selbst Konkurs anmeldet, der Kunde seinen Gläubigern eine (private) Einigung anbietet oder (zu diesem Zweck) eine Gläubigerversammlung einberuft oder wenn mit hinsichtlich des Kundenantrags nach dem Umschuldungsgesetz für natürliche Personen beantragt oder bewilligt wird;
-
das Unternehmen des Kunden wird liquidiert und/oder die Geschäftstätigkeit des Kunden tatsächlich eingestellt oder an einen Ort außerhalb der Niederlande verlegt;
-
ein wesentlicher Teil des Vermögens des Kunden beschlagnahmt wird;
-
Der Kunde überträgt sein Geschäft auf Dritte.
7 Geheimhaltung und Exklusivität
7.1. Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung gegenüber Dritten, die nicht an der Vertragsdurchführung beteiligt sind, verpflichtet. Diese Vertraulichkeit betrifft alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen und die durch deren Verarbeitung erzielten Ergebnisse. Diese Vertraulichkeit gilt nicht, soweit gesetzliche oder berufsrechtliche Vorschriften dem Auftragnehmer eine Informationspflicht auferlegen, insbesondere die sich aus dem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs(präventions)gesetz (Wwft) ergebende Meldepflicht und andere oder abgelöste nationale oder internationale Vorschriften mit ähnlichem Umfang. Diese Geheimhaltung gilt auch nicht, soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Geheimhaltungsverpflichtung entbunden hat. Diese Bestimmung steht auch einer vertraulichen gegenseitigen Beratung innerhalb der Organisation des Auftragnehmers nicht entgegen, soweit der Auftragnehmer dies zur sorgfältigen Durchführung des Vertrages oder zur sorgfältigen Erfüllung gesetzlicher oder beruflicher Pflichten für erforderlich hält.
7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die nach der Verarbeitung gewonnenen numerischen Ergebnisse, sofern diese Ergebnisse nicht auf einzelne Auftraggeber zurückgeführt werden können, für statistische, Vergleichs- und Schulungszwecke zu verwenden.
7.3. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, bestimmte Informationen, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, für einen anderen als den Zweck zu verwenden, für den sie erlangt wurden, mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 2, und für den Fall, dass der Auftragnehmer für sich selbst disziplinarisch handelt , Zivil- oder Strafverfahren, wenn diese Dokumente wichtig sein können.
7.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass anonyme Beispiele im Rahmen von Training und Coaching verwendet werden können. Anonymisierte Praxisbeispiele, Aufgaben und Ratschläge können daher für diesen Zweck wiederverwendet werden.
7.5. Vorbehaltlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, den Inhalt von Ratschlägen, Meinungen oder anderen Äußerungen, ob schriftlich oder auf andere Weise, des Auftragnehmers zu veröffentlichen oder Dritten anderweitig zugänglich zu machen, es sei denn, diese ergibt sich unmittelbar aus der Vereinbarung. , um ein Gutachten über die einschlägigen Tätigkeiten des Auftragnehmers einzuholen, der Auftraggeber eine gesetzliche oder berufliche Offenlegungspflicht hat oder der Auftraggeber in einem Disziplinar-, Zivil- oder Strafverfahren für sich handelt.
​
8 Immaterialgüterrecht
8.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an Produkten, die der Auftragnehmer im Rahmen der Ausführung des Vertrags verwendet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computerprogramme, Systemdesigns, Arbeitsmethoden, Beratung, (Muster-) Verträge und andere geistige Produkte, all dies im weitesten Sinne Sinne des Wortes liegen ausschließlich beim Auftragnehmer oder seinen Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, die in Absatz 1 genannten Produkte mit oder ohne Einbeziehung Dritter bereitzustellen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu verwerten.
8.3. Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber auch nicht gestattet, (Ressourcen) der in Absatz 1 genannten Produkte Dritten zur Verfügung zu stellen, außer um ein Gutachten über die Arbeit des Auftragnehmers einzuholen. Der Kunde wird dann die Verpflichtungen aus diesem Artikel dem betreffenden Dritten auferlegen.
8.4. Verletzt der Auftraggeber in irgendeiner Weise die gewerblichen Schutzrechte des Auftragnehmers, verwirkt der Auftraggeber zugunsten des Auftragnehmers ein sofort fälliges und zahlbares Bußgeld in Höhe von € 5.000 (in Worten: fünftausend Euro) pro Verstoß, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf . Darüber hinaus verwirkt der Auftraggeber zugunsten des Auftragnehmers eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von 750 € (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro) für jeden Tag, den die Verletzung der Rechte des Auftragnehmers andauert, unbeschadet der sonstigen Rechte des Auftragnehmers, einschließlich des Anspruchs auf volle Entschädigung.
8.5. Der Auftragnehmer stimmt keinen Bestimmungen zu, die dahingehend ausgelegt werden könnten, dass er sein Recht verbietet oder einschränkt, nach eigenem Ermessen natürlichen oder juristischen Personen Beratung oder sonstige Dienstleistungen zu erbringen, um für sich oder andere konkurrierendes oder vergleichbares Material zu entwickeln Produkte, die im Zusammenhang mit einem Auftrag entwickelt wurden, unabhängig von der Ähnlichkeit mit diesen Produkten, unbeschadet der Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Artikel 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
​
9 Höhere Gewalt
9.1. Wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge vorübergehender höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, zu dem der Auftragnehmer noch in der Lage ist, sie auszuführen die Arbeit in der vereinbarten Weise.
9.2. Für den Fall, dass die im ersten Absatz genannte Situation eintritt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
9.3. Wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge dauerhafter höherer Gewalt nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
9.4. Hat der Auftragnehmer bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den bereits erbrachten bzw. noch zu leistenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Auftraggeber verpflichtet diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es ein separater Vertrag.
9.5. Unter höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels versteht man, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung enthalten ist, alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, und alle anderen Ursachen, die ihm nicht zuzurechnen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit von Mitarbeitern, Ausfälle im Computernetzwerk und andere Stagnation im normalen Geschäftsablauf innerhalb seines Unternehmens.
10 Gebühr
10.1. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Schadensersatz wie in der Auftragsbestätigung beschrieben. Dazu wird pro Monat ein Zeitnachweis geführt, der als Kontrolle für die Berechnung der Vergütung für den durchgeführten Einsatz dient.
10.2. Das Honorar des Auftragnehmers hängt nicht vom Ergebnis der durchgeführten Arbeiten ab.
10.3. Das Honorar des Auftragnehmers kann aus einem vorher festgelegten Betrag pro Vereinbarung bestehen und/oder auf der Grundlage von Sätzen pro vom Auftragnehmer geleisteter Zeiteinheit berechnet werden und ist zahlbar, wenn der Auftragnehmer Arbeiten für den Auftraggeber ausführt.
10.4. Wurde ein Betrag vertraglich vereinbart, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, einen Satz pro geleisteter Zeiteinheit zu berechnen, wenn und soweit die Tätigkeiten die vertraglich vorgesehenen Tätigkeiten überschreiten, die dann auch der Auftraggeber schuldet.
10.5. Ändern sich Löhne und/oder Preise nach Vertragsabschluss, aber vor vollständiger Auftragsausführung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Tarif entsprechend anzupassen, es sei denn, Auftraggeber und Auftragnehmer haben hierüber andere Vereinbarungen getroffen.
10.6. Alle in der Auftragsbestätigung genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
10.7. Das Honorar des Auftragnehmers für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen, zuzüglich Reise-, Übernachtungs- oder sonstiger im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallender Kosten sowie ggf die Arbeit oder periodisch aufgeladen.
​
11 Zahlung
11.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber hat innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum mittels Einzahlung auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Bankkonto und, soweit es sich um Werkleistungen handelt, rechtlos zu erfolgen zu rabattieren oder aufzurechnen.
11.2. Einwände gegen Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preise müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 7 (in Worten: sieben) Tagen nach Rechnungsdatum oder Versanddatum schriftlich zur Kenntnis gebracht werden, andernfalls werden die Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preise übermittelt als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festgestellte Tatsache gilt. Rechtzeitige Einwendungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer setzen die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aus. Der Kunde akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch, wenn die Erklärungen in Form von Rechnungen bezahlt werden.
11.3. Der Auftragnehmer hat das Recht, vor Beginn der Arbeiten und zwischenzeitlich die Erfüllung seiner Verpflichtungen, einschließlich der Ausführung seiner Arbeiten und der Lieferung von Unterlagen oder anderen Gegenständen an den Auftraggeber oder Dritte, auszusetzen, bis der Auftraggeber bestimmt hat a angemessen für die zu erbringenden Arbeiten einen Vorschuss geleistet oder dafür eine Sicherheit gestellt hat.
11.4. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist oder innerhalb der näher vereinbarten Frist bezahlt hat, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug und der Auftragnehmer hat das Recht, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf erforderlich, um den ausstehenden Betrag zu begleichen Betrag, um die gesetzlichen Zinsen zu berechnen, berechnet über den Zeitraum, in dem der Auftraggeber in Verzug ist, bis zum Tag der vollständigen Zahlung, unbeschadet der sonstigen Rechte des Auftragnehmers.
11.5. Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, gehen alle mit der Einziehung des geschuldeten Betrags oder der geschuldeten Beträge verbundenen Kosten – sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche – unbeschadet der anderen zu Lasten des Kunden Rechte des Auftragnehmers. . Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der ausstehenden Beträge mit einem Mindestbetrag von 250 € festgesetzt.
11.6. Zahlungen des Auftraggebers dienen immer in erster Linie der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
11.7. Sofern nach Ansicht des Auftragnehmers die Vermögenslage oder das Zahlungsverhalten des Auftraggebers Anlass dazu geben, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die Stellung einer (zusätzlichen) Sicherheit in einer vom Auftragnehmer zu bestimmenden Form zu verlangen. Wenn der Auftraggeber die erforderliche Sicherheit nicht leistet, ist der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Vertragserfüllung sofort auszusetzen, und alles, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus welchem Grund auch immer schuldet, wird sofort fällig und zahlbar. In diesem Fall kann der Auftragnehmer so handeln, dass sein Schaden auf ein Minimum beschränkt wird. Bewegliche Sachen können auch in Verwahrung genommen werden (Zurückbehaltungsrecht), um den Auftraggeber zur Zahlung seiner Schulden gegenüber dem Auftragnehmer zu bewegen. Ist der Wert der beweglichen Sachen niedriger als die offene Forderung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die beweglichen Sachen zu verkaufen. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.
11.8. Im Falle einer gemeinschaftlich erteilten Beauftragung haften die Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrages, sofern die Arbeiten zugunsten der gemeinsamen Auftraggeber erbracht wurden.
​
12 Beschwerden
12.1. Reklamationen in Bezug auf die von oder im Auftrag des Auftragnehmers zur Erfüllung des Vertrags durchgeführten Arbeiten müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach dem Versanddatum der Unterlagen oder Informationen schriftlich mitgeteilt werden sich auf die Beschwerde des Kunden bezieht, oder innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Entdeckung des Mangels, wenn der Kunde nachweist, dass er den Mangel vernünftigerweise nicht früher hätte entdecken können. Der Kunde gibt an, dass es sich um eine Beschwerde mit dem Gegenstand handelt.
12.2. Der Auftragnehmer trägt die Reklamation in ein Reklamationsregister ein. Der Auftragnehmer wird die Reklamation innerhalb von acht (8) Wochen nach Eingang der Reklamation bearbeiten. Der Auftragnehmer hat das einmalige Recht, die Abrechnung um vier (4) Wochen zu verschieben, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb der erstgenannten Frist von acht (8) Wochen schriftlich über die Verschiebung informiert hat.
12.3. Eine Beschwerde wird in jedem Fall vertraulich behandelt.
12.4. Reklamationen im Sinne von Absatz 1 setzen die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht aus, es sei denn, der Auftragnehmer hat angegeben, dass er die Reklamation für begründet hält.
12.5. Wird die Reklamation nicht rechtzeitig erhoben, erlöschen alle Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Reklamation.
12.6. Eine Reklamation wird nur bearbeitet, nachdem der Auftraggeber und der Auftragnehmer dies schriftlich erklärt haben oder wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen nach Erhalt des Vergleichsvorschlags des Auftragnehmers widerspricht.
12.7. Alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus dem Vertrag ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
​
13 Haftung und Freistellung
13.1. Der Auftragnehmer führt seine Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und beachtet die von einem Berater zu erwartende Sorgfalt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Fehler aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen macht, die der Auftraggeber bewusst oder unbewusst zur Verfügung gestellt hat. Schäden durch Fahrlässigkeit, Verletzung der Privatsphäre, Verletzung von Rechten, Verleumdung und Verleumdung sind daher ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt nur Schadensersatzverpflichtungen, soweit dies aus diesem Artikel hervorgeht.
13.2. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die die direkte Folge einer (verbundenen Reihe von) zurechenbaren Mängeln sind, die durch Nichterfüllung, verspätete oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags verursacht wurden. Der Auftragnehmer haftet nur bis maximal zur Höhe des Honorars, das der Auftragnehmer im Rahmen des betreffenden (Teil-)Auftrags erhalten hat. Bei einem Auftrag mit einer Vorlaufzeit von mehr als drei Monaten ist die hier genannte Haftung maximal auf das Honorar beschränkt, das der Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Beratungsauftrags in den letzten drei Monaten erhalten hat. Unter keinen Umständen übersteigt die Gesamtentschädigung für Schäden nach diesem Artikel den Versicherungsbetrag des Auftragnehmers in der Haftpflichtversicherung pro Ereignis, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein Ereignis zählt.
13.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für:
a) Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen, die auf die bewusste oder unbewusste Bereitstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten oder Informationen des Auftraggebers an den Auftragnehmer oder sonst auf eine Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers zurückzuführen sind ;
B. Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch eine Handlung oder Unterlassung von Hilfspersonen des Auftragnehmers (ausgenommen Mitarbeiter des Auftragnehmers) entstehen, auch wenn diese bei einer mit dem Auftragnehmer verbundenen Organisation beschäftigt sind;
C. Geschäfts-, indirekte oder Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stagnation des regulären Geschäftsverlaufs im Unternehmen des Kunden.
D. Schäden, Folgeschäden oder indirekte Schäden infolge von Mängeln der Internetdienste, einschließlich des Ausfalls oder der Fehlfunktion derselben.
13.4. Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, wenn und soweit möglich, den Schaden des Auftraggebers durch Reparatur oder Verbesserung des mangelhaften Produkts und/oder der Dienstleistung zu beseitigen oder zu begrenzen.
13.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Zerstörung von Dokumenten während des Transports oder während des Versands per Post, Kurier, digital oder auf andere Weise, unabhängig davon, ob der Transport oder Versand durch oder im Auftrag des Auftraggebers, Auftragnehmers oder Dritter durchgeführt wird.
13.6. Ein Schadensersatzanspruch muss spätestens vier Wochen, nachdem der Auftraggeber den Schaden entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, beim Auftragnehmer geltend gemacht werden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.
13.7. Eine Haftung des Auftragnehmers wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung tritt nur ein, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels in Verzug setzt und der Auftragnehmer auch die Erfüllung zu vertreten hat seiner Verpflichtungen nach Ablauf dieser Frist weiterhin zu kurz kommt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann.
13.8. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Gesellschaftern, Direktoren, Aufsichtsräten und Mitarbeitern des Auftraggebers, sowie verbundenen juristischen Personen und Unternehmen und anderen an der Organisation des Auftraggebers Beteiligten, die direkt oder indirekt mit ihm in Verbindung stehen, frei die Ausführung der Vereinbarung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insbesondere von Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die dadurch verursacht wurden, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden nicht auf einem schuldhaften Handeln oder Unterlassen seinerseits beruht oder verursacht wurde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Verschulden des Auftragnehmers.
13.9. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei, falls der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher und/oder berufsrechtlicher Vorschriften zur Rückgabe des Auftrages und/oder zur Zusammenarbeit mit ersuchenden oder befugten staatlichen Stellen gezwungen ist unaufgefordert Informationen zu erhalten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber oder Dritten zur Erfüllung des Vertrages erhalten hat.
13.10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die mindestens dem branchenüblichen entspricht.
13.11. Wenn und soweit die Vereinbarung zur Folge hat, dass die Person des Auftragnehmers während des Auftrages eine (gesetzliche) Leitungsfunktion ausübt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine zumindest branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
​
14 Datenschutz und Sicherheit
14.1. Die vom Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung zu verarbeitenden personenbezogenen Daten fallen unter das Datenschutzgesetz (im Folgenden: „Wbp“), wobei gemäß der Terminologie dieses Gesetzes der Auftraggeber die „verantwortliche Person“ und der Auftragnehmer ist als „Auftragsverarbeiter“.
14.2 Der Auftragnehmer stellt ein angemessenes Sicherheitsniveau im Hinblick auf die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken und die Art der zu schützenden personenbezogenen Daten sicher. Dies jedoch nur, wenn und soweit sie sich in den Systemen oder der Infrastruktur des Auftragnehmers befinden.
14.3 Der Auftragnehmer garantiert, dass jeder, der im Auftrag/Auftrag des Auftragnehmers handelt, sofern er Zugriff auf personenbezogene Daten hat, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, diese nur auf vorherigen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Verpflichtungen . Der Auftragnehmer garantiert, dass er personenbezogene Daten nur auf vollkommen rechtmäßige Weise verarbeitet.
14.4 Sofern der Auftraggeber im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung, beispielsweise auf Grundlage des Wbp, auf den Systemen des Auftragnehmers gespeicherte Daten ändern, löschen oder herausgeben muss, wird der Auftragnehmer hierbei nach Kräften behilflich sein. Die Kosten für den Mehraufwand können gesondert in Rechnung gestellt werden.
14.5 Als verantwortliche Partei im Sinne des Wbp ist der Kunde jederzeit dafür verantwortlich, eine Sicherheitsverletzung und/oder Datenverletzung (worunter zu verstehen ist: eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die zu einem Nachteilsrisiko führt) zu melden Folgen oder nachteilige Folgen für den Schutz personenbezogener Daten hat) an die Aufsichtsbehörde und/oder die betroffenen Personen. Um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist über eine Sicherheitsverletzung und/oder Datenschutzverletzung in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Verantwortlichen informieren.
14.6 Die Meldepflicht umfasst in jedem Fall die Meldung eines Lecks. Darüber hinaus umfasst die Meldepflicht:
• Was ist die (angebliche) Ursache des Lecks?
• Was die (noch bekannte und/oder erwartete) Konsequenz ist; und
• Was die (vorgeschlagene) Lösung ist.
14.7 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer international arbeitet und durchführt. Die Vorschriften können je nach Land unterschiedlich sein. Es ist auch bekannt, dass der Auftragnehmer Online-Tools und -Systeme verwendet. Dazu gehören Cloud-Buchhaltung, Online-Zahlungen und Cloud-Marketing. Jegliche Haftung im Hinblick auf die Datenverwaltung durch Dritte ist daher ausgeschlossen.
14.8 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) während oder im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen. Der Auftraggeber gilt als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter.
14.9 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten seiner Kunden, Interessenten und sonstigen Geschäftskontakte. Verantwortlicher für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist der Auftragnehmer.
14.10 Zwischen dem Auftragnehmer und verschiedenen Cloud-Diensten besteht ein Verarbeitungsvertrag. Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, wie die Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten. Hierzu muss der Kunde die Datenschutzerklärung der zuständigen Verwaltungsbehörde konsultieren.
​
15 Ausschlüsse
15.1. Der Auftragnehmer führt Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bestimmung, Analyse und Lösung von politischen und organisatorischen Problemen sowie Change Management und strategischem Management, Managementtraining, Interimsmanagement, Schulung und Ausbildung durch.
15.2. Ausdrücklich ausgeschlossen:
-
Aktivitäten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
-
Beratung zu und/oder Anmeldung von Patenten/Patenten
-
Projektmanagement für Projekte mit einem Auftrags-/Projektwert über 1.000.000 €
-
Projektmanagement für die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien
-
rechtliche und/oder steuerliche Due Diligence
-
Steuerberatung und/oder Erstellung von Steuererklärungen
-
Beratung zur Bodensanierung/Kontamination/Abfallverarbeitung
-
Durchführung umwelttechnischer Untersuchungen
-
Tätigkeiten, die in die ausschliessliche Zuständigkeit von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Architekten, Versicherungsmaklern, Vermögensverwaltern, Maklern etc., Ärzten oder anderen reglementierten Berufsgruppen fallen.
15.3. Jede Anwesenheit bei (Management-)Meetings oder (Arbeits-)Konsultationen im weitesten Sinne des Wortes, bei denen die in Punkt 14 Absatz 2 genannten Ausschlusspunkte erörtert werden, ob indirekt oder nicht, muss diese berücksichtigen Ausschlüsse gelten als Anwesenheit des Auftragnehmers als Zuschauer. Niemals als aktiv beteiligter Berater, Berater oder in irgendeiner anderen Funktion. Jede Teilnahme des Auftragnehmers an einem Gespräch oder einer Kommunikation wird den Auftraggeber immer so weit wie möglich auf bestimmte Kompetenzträger in diesen ausgeschlossenen Bereichen verweisen.
​
16 Schlussbestimmung
16.1. Sollte eine Bestimmung, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung ist, nichtig sein oder annulliert werden, bleiben der Rest der Vereinbarung und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und die betreffende Bestimmung bleibt in Kraft in Absprache zwischen den Parteien unverzüglich durch eine Klausel ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
16.2. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber vereinbaren, dass sie die Namen und Logos des anderen nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung verwenden werden, mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, den Namen des Auftraggebers sowie die Art des Auftrags zu verwenden, um darauf hinzuweisen, dass der Auftragnehmer dies getan hat Erfahrung mit der Art des Einsatzes oder innerhalb der Branche.
16.3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, können die Parteien davon ausgehen, dass die Zusendung korrekt adressierter Faxe, E-Mails (einschließlich über das Internet versendeter E-Mails) und Voicemail-Nachrichten, unabhängig davon, ob sie vertrauliche Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag enthalten, erfolgt immer wieder angenommen. Gleiches gilt für andere Kommunikationsmittel, die von der anderen Partei verwendet oder akzeptiert werden.
16.4. Die Parteien sind sich bewusst, dass das Internet per Definition unsicher ist und Daten beschädigt werden können, dass Nachrichten nicht immer sofort oder gar nicht zugestellt werden und dass es in bestimmten Fällen besser sein kann, andere Kommunikationsmittel zu verwenden. Auch bei der elektronischen Kommunikation besteht die Gefahr einer Ansteckung mit einem Virus. Jede Partei muss ihre eigenen Systeme und Interessen schützen und übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Verantwortung gegenüber der anderen für Verluste, Schäden oder Auslassungen, die in irgendeiner Weise aus der Nutzung des Internets oder aus der Nutzung des Internets entstehen. Nutzung von Netzwerken, Anwendungen, elektronischen Daten oder sonstigen Systemen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.
​
17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Für alle Vereinbarungen und zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt belgisches Recht.
17.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag und zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und die nicht in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fallen, werden vom zuständigen Gericht in dem Bezirk entschieden, in dem der Auftragnehmer hat seinen Sitz.
17.3. Abweichend von Absatz 2 können sich Auftraggeber und Auftragnehmer für eine andere Methode der Streitbeilegung entscheiden.
17.4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, unverhältnismäßige (schriftliche) Kommunikation zu initiieren oder begonnen zu haben oder (gerichtliche) Verfahren gegen SoHo-Auto bezüglich allgemeiner Beratung, Webinare und Whitepapers usw. im weitesten Sinne des Wortes einzuleiten. Die Parteien werden das Gericht erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.
17.5. Ein sowohl schriftlich als auch digital geschlossener Vertrag regelt die gesamte Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und spiegelt alle Vereinbarungen wider, die beide Parteien schriftlich und mündlich getroffen haben. Wenn ein oder mehrere Teile dieser Vereinbarung von einem Gericht für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Teile in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
​
18 Änderungen und Ergänzungen
18.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber schriftlich informieren.
18.2. Maßgebend für deren Erläuterung ist immer der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
SoHo-Auto 2021-03-31